Studienordnung

Studienordnung Eastern University of Management and Education

Die Studien- und Prüfungsordnung regelt die Rechte und Pflichten der Eastern University of Management and Education in berufsqualifizierenden Studiengängen sowie die Rechte und Pflichten der Studierenden.

Artikel 1 – Studiengang

Das Curriculum ist je nach Spezifikation und Studiengang in zwei bis vier Semester gegliedert. Laufzeiten und Ausbildungsmodule werden von EUME für das Semester spätestens zum Startdatum festgelegt und den Studierenden auf der EUME-Website zur Verfügung gestellt.

Artikel 2 – Zulassung zum Studium

Für die Zulassung zu Berufsbildungsprogrammen ist ein Kandidat berechtigt, der einen Nachweis über den Abschluss einer weiterführenden, Bachelor- oder Master-Hochschulausbildung oder über eine vorherige postgraduale Ausbildung sowie gegebenenfalls einen strukturierten beruflichen Lebenslauf vorlegt. Die Unterlagen müssen in der vorgeschriebenen Form zunächst elektronisch zur Genehmigung und dann zusammen mit der Bewerbung eingereicht werden, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Studienbeginns an der EUME. Für eine Hochschulausbildung, die an einer ausländischen Hochschule (außerhalb der EU) erworben wurde, ist der Kandidat verpflichtet, gleichzeitig die Rechtsdokumente seiner Ausbildung, die Apostille und die Rechtsklausel einzureichen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Hochschulausbildungen, die in der EU erworben wurden. Der Direktor von EUME informiert den Kandidaten innerhalb von 5 Tagen nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen über seine Zulassung zum Studium.

Artikel 3 – Organisatorische, personelle und technische Bereitstellung des Studiums

EUME gewährleistet eine qualitativ hochwertige Berufsausbildung durch Lehrkräfte, denen Fachwissen, pädagogische Fähigkeiten, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie einschlägige Erfahrung auf diesem Gebiet garantiert sind. Für jedes Semester werden spätestens zum Semesterbeginn die Dozenten der entsprechenden Ausbildungsmodule von EUME benannt. Die Möglichkeit eines Persönlichkeitswechsels der Lehrenden im Laufe des Studiums bleibt hiervon unberührt. Die entsprechenden Lernmaterialien werden den Studierenden während des Studiums durch die jeweiligen Lehrenden ggf. in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Das Schulungsprogramm wird in einer kombinierten Form mit eintägigen Sitzungen in monatlichen Abständen durchgeführt. Zur Erfüllung der Studienpflichten gemäß der EUME-Studien- und Prüfungsordnung und den Weisungen des EUME-Direktors werden Studierende während des Studiums durch die Abteilung Studienangelegenheiten, die zuständigen Lehrenden in Form von persönlichen Beratungsgesprächen, gegebenenfalls über elektronische Kommunikation.

Artikel 4 – Bedingungen für die Fortsetzung des Studiums

Ein Vorrücken in das nächste Studiensemester ist nach Erfüllung aller Studienpflichten im betreffenden Semester sowie Zahlung der Verwaltungsgebühr und Begleichung aller Ansprüche gegenüber EUME möglich. Über die Erfüllung der Auflagen und die Aufnahme des Studierenden in das nächste Semester wird der Studierende durch die Abteilung Studienangelegenheiten informiert. Die Aufnahme in das nächste Semester ist nach Zahlung der Verwaltungsgebühr, jedoch bei verspäteter Erfüllung der Studienpflichten, unter Vorbehalt möglich gemäß Art. 5 innerhalb eines Monats ab Fälligkeit der Erfüllung der Studienpflichten. Der Student bittet um eine bedingte Annahme durch den Direktor von EUME, der über die Angelegenheit entscheidet.

Artikel 5 – Kontrolle der Studienpflichten

Die Erfüllung der Studienpflichten wird während des Semesters und am Ende der Ausbildung durch die Abteilung Studienangelegenheiten und den Direktor der EUME überwacht. Als fortlaufende Kontrolle der Erfüllung der Studienpflichten gilt die regelmäßige Absolvierung des Ausbildungsmoduls in der gemäß der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenen Form. Die abschließende Form der Abschlusskontrolle ist die Verteidigung der Abschlussarbeit und die Abschlussprüfung.

Artikel 6 – Studienbewertung

Einzelne Bildungsmodule werden in der vorgeschriebenen Form mit einer Seminararbeit oder einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Die Bewertung der Seminararbeit bzw. schriftlichen Prüfung erfolgt durch den Dozenten des Faches und erfolgt in folgender Einstufungsskala:93 % – 100 % A 490 % – 92 % A – 3,8387 % – 89 % B + 3,6782 % – 86 % B 3.3377 % – 81 % B – 372 % – 76 % C + 2,8369 % – 71 % C 2,566 % – 68 % C – 2,260 % – 65 % D 2<60 % F 0(Die Noten werden mit AF bewertet, wobei A für „Ausgezeichnet“, C für „Befriedigend“ und F für „Nicht bestanden“ steht.)Im Falle einer Bewertung einer Seminararbeit oder schriftlichen Prüfung durch eine Lehrkraft mit der Note F – ungenügend, ist der Studierende verpflichtet, die Arbeit zu überarbeiten oder eine weitere von der Lehrkraft festgelegte Semesterarbeit für das Bestehen einer schriftlichen Prüfung zu absolvieren. Über das Ergebnis der Evaluierung wird der/die Studierende fristgerecht durch die Abteilung Studienangelegenheiten informiert.

Artikel 7 – Prüfungszeitraum

Der Prüfungszeitraum wird vom Direktor der EUME bekannt gegeben. Die Termine sind im Semesterplan festgelegt, der auf der EUME-Website veröffentlicht ist. Ein Studierender, der seinen Studienpflichten des Semesters bis zum Ende des Semesters nicht nachkommt, kann über die Abteilung für Studienangelegenheiten schriftlich beim Direktor der EUME die Möglichkeit beantragen, die entsprechenden Studienpflichten nach Ende der Prüfungszeit nachzukommen. spätestens jedoch bis zum Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres. Die Verlängerung des Prüfungszeitraums ist maximal um einen Monat möglich. Die Verlängerung des Prüfungszeitraums ist gemäß der EUME-Gebührenordnung gebührenpflichtig. Zur Erfüllung der Studienpflichten jedes Ausbildungsmoduls sind zwei Regelversuche innerhalb des Prüfungszeitraums vorgesehen. Für den Fall, dass die Studienverpflichtungen während dieser beiden Versuche nicht erfüllt werden, kann der Student beim Direktor von EUME über die Abteilung für studentische Angelegenheiten einen Notkorrekturversuch beantragen. Wenn der Student seinen Lernverpflichtungen aus einem oder mehreren Lernmodulen nicht nachkommt, kann er oder sie beim EUME-Direktor schriftlich über die Abteilung für Studienangelegenheiten eine Wiederholung des/der Lernmodul(s) beantragen. Für einen Notkorrekturversuch und die Wiederholung des Lernmoduls ist eine Gebühr gemäß der EUME-Gebührenordnung zu entrichten.

Artikel 8 – Bewertung der Abschlussprüfung und Verteidigung der Abschlussarbeit

Die Bewertung der Abschlussprüfung erfolgt durch ein vom Direktor der EUME ernanntes Gremium. Die abschließende Bewertung erfolgt in einer Klassifizierungsskala. Zur Verteidigung kann nur die Abschlussarbeit angenommen werden, die aufgrund einer Beurteilung durch einen von der EUME anerkannten Gegner zur Verteidigung empfohlen wird.

Artikel 9 – Anerkennung von Studienteilen

Einem Schüler, der eine Berufsausbildung oder einen vollständigen Teil davon, der dem Inhalt des EUME-Ausbildungsprogramms entspricht, an einer anderen Schule abgeschlossen hat, kann auf seinen Antrag die Anerkennung eines vollständigen Teils seines Studiums oder einer individuellen Ausbildung anerkannt werden Module. Die Anerkennung eines vollständigen Teils einer Ausbildung kann von der Absolvierung einer Differenzprüfung abhängig gemacht werden. Über die Anerkennung eines Teils des Ausbildungsprogramms oder seiner einzelnen Lernmodule entscheidet der Regionaldirektor von EUME.

Artikel 10 – Seminararbeit, schriftliche Prüfung

Der Abschluss der einzelnen Lernmodule erfolgt in Form einer originalen schriftlichen Seminararbeit im Umfang von 5-10 Normseiten, die der Studierende im Rahmen jedes abgestuften Bildungsmoduls anfertigt, oder in Form einer schriftlichen Prüfung. Zur objektiven Beurteilung der Studienergebnisse wird die Seminararbeit für 1 Jahr bei EUME archiviert.EUME behält sich das Recht vor, den Text der Seminararbeit mithilfe von Online-Tools zur Plagiatserkennung zu vergleichen. Jegliches Plagiat ist völlig inakzeptabel. Sollte festgestellt werden, dass der Text zu mehr als 15 % mit dem zuvor veröffentlichten Text übereinstimmt, führt das Plagiat des Studierenden zum einseitigen Abbruch des Studiums durch EUME, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des Studienbetrags besteht . Die Anforderungen an die Bearbeitung der Seminararbeit sind in der von EUME herausgegebenen Methodik zur Bearbeitung der Seminar-, Diplom- und Dissertationsarbeiten festgelegt.

Artikel 11 – Abschlussarbeit des Studierenden

Die Abschlussarbeit weist die Fähigkeit des Studierenden nach, selbständig und kreativ zu arbeiten. Die Abschlussarbeit wird in der Sprache des Landes, in dem sie gelehrt wird, oder in Englisch verfasst. EUME behält sich das Recht vor, den Text der Abschlussarbeit mithilfe von Online-Tools zur Plagiatserkennung zu vergleichen. Jegliches Plagiat ist völlig inakzeptabel und führt, wenn es gefunden wird, zu einem einseitigen Studienabbruch durch EUME. Die Zuordnung zu einem zuvor von einer anderen Person veröffentlichten Text ist nur dann zulässig, wenn es sich um eine weiterführende und ergänzende Abschlussarbeit handelt. Das Handbuch und die Anforderungen an die Bearbeitung der Abschlussarbeiten werden in der von EUME herausgegebenen Methodik zur Bearbeitung der Seminar- und Abschlussarbeiten näher spezifiziert.

Artikel 12 – Unterbrechung des Studiums

Aus schwerwiegenden Gründen kann ein Student über die Abteilung für studentische Angelegenheiten beim Direktor von EUME eine Studienpause beantragen. Die Entscheidung über die Studienpause wird vom Direktor von EUME spätestens 15 Tage nach Eingang des Antrags bei der Abteilung für studentische Angelegenheiten getroffen. Nach Ablauf des Zeitraums der Studienunterbrechung setzt der/die Studierende sein Studium automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt des betreffenden Studiengangs fort. Eine Unterbrechung des Studiums ist höchstens einmal möglich. Eine Unterbrechung des Studiums ist für maximal 12 Monate möglich. Eine Unterbrechung des Studiums ist gemäß der EUME-Gebührenordnung gebührenpflichtig.

Artikel 13 – Beendigung des Studiums

In berufsbildenden Studiengängen endet das Studium mit der ordnungsgemäßen Erfüllung aller vorgeschriebenen Studienpflichten des jeweiligen Bildungsgangs. Als Tag des ordnungsgemäßen Abschlusses des Studiums gilt der Tag, an dem die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt und die Abschlussarbeit verteidigt wurde. Ein Student, der alle Module des entsprechenden Bildungsprogramms erfolgreich abgeschlossen, die Abschlussarbeit verteidigt, die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden und alle weiteren möglichen Verpflichtungen gegenüber der EUME erfüllt hat (insbesondere die Zahlung der entsprechenden Verwaltungsgebühren gemäß der Gebührenordnung). wird die entsprechende Berufsbezeichnung verliehen und eine Bescheinigung über den Abschluss der Berufsausbildung sowie eine Bescheinigung über die abgeschlossenen Ausbildungsmodule ausgestellt. Die Übergabe des Zertifikats erfolgt im Rahmen einer feierlichen Abschlussveranstaltung der EUME. Ein vorzeitiger Abschluss des Studiums ist durch einseitige Beendigung des Studiums durch die EUME wegen Nichterfüllung von Studienpflichten und Verpflichtungen aus der Zahlung von Verwaltungsgebühren gemäß der Gebührenordnung der EUME möglich. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Studiums ist der Student verpflichtet, die Verwaltungsgebühr für das gesamte Studienprogramm spätestens am Tag der Beendigung des Studiums vollständig zu zahlen. Der Student hat die Möglichkeit, das Studium jederzeit während des Studiums ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich zu beenden, was ihn jedoch nicht von der Verpflichtung entbindet, die Verwaltungsgebühr für das gesamte Bildungsprogramm in voller Höhe, spätestens jedoch tageweise, zu zahlen der Beendigung des Studiums.

Artikel 14 – Schlussbestimmungen

Diese Verordnung wurde am 12. August 2021 vom Kollegium des EUME-Direktors genehmigt.Diese Verordnung tritt am 1. September 2021 in KraftDie Änderung oder Ergänzung der Studien- und Prüfungsordnung obliegt ausschließlich EUME.

Machen Sie Ihr zukünftiges Ich stolz

Was sagen unsere Studierenden?

Antonín Š. 48 let

státní zaměstnanec

Studoval jsem MBA a byl jsem poměrně hodně překvapen informacemi, které jsem dostal a to jsem si myslel, že o svém oboru něco vím. No, nevěděl jsem. Doporučuji pro profesionalitu, lektory a systém výuky.

Tomáš F., 32 let

majitel firmy

Pro studium na EUME jsem se rozhodl především na základě doporučení mého kamaráda, který sám hledal studium a vše pečlivě analyzoval. Studium na EUME mě jen utvrdilo v tom, že bych se v něm chtěl dál rozvíjet a proto i dále pokračuji na DBA. Studium bych určitě doporučil. Kvalita lektorů a systém výuky je na velmi vysoké úrovni.

Jan D. 66 let

ředitel střední školy

S odstupem času hodnotím studium na EUME jako vysoce efektivní. Některé poznatky ze studia jsem již aplikoval na naší škole a byly přijaty velmi pozitivně. Studium M.Ed. moc škol nenabízí, ale díky kolegovi jsem našel EUME a jsem rád, že jsem takto zvolil. Jako ředitele mne velmi překvapila
profesionální úroveň lektorů a obsah přednášek. I skrze mé velké pracovní vytížení jsem mohl v klidu studovat to, co mě baví a naplňuje. DOPORUČUJI!!

Lenka Ch. 57 let

zástupce ředitele Gymnázia

Studium na EUME bylo obohacením o praktické zkušenosti. Pozitivem je velmi vstřícný a milý přístup jednotlivých lektorů znající podrobnou problematiku řešených situací z praktického hlediska. Dále velmi kladně hodnotím výběr předmětů v rámci specializace. Mé poděkování patří všem z EUME za velmi příjemnou atmosféru během studia. Tuto školu vřele doporučuji a s velkým D.

E-MAIL

[email protected]

ADDRESS USA

333 01 Plantation, Florida,

1200 South Pine Island

United States of America

E-MAIL

[email protected]

TEL

+420775888550

ADDRESS CZ

Hovorčovická 1281/11, 182 00 Praha 8

Czech Republic

© 2024 EUME University - All Rights Reserved